Aufnahmeordnung für das 
  Kinderhaus am Mondsteinweg 
 
 
  Vorbemerkung 
  Mit dieser Aufnahmeordnung regeln wir die Aufnahme und Auswahl von Kindern für das Kinderhaus am 
  Mondsteinweg. Sie ersetzt die bisherige Aufnahmeordnung, die 1999 nach den ersten drei Jahren konzipiert 
  wurde. 
  Diese Aufnahmeordnung basiert auf langjährigen Erfahrungen der verantwortlichen pädagogischen 
  Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Sie beinhaltet unsere derzeitigen Vorstellungen von dem, was wir in einer 
  Aufnahmeordnung für sinnvoll und wünschenswert halten, ebenso wie die gesetzlichen 
  Rahmenbedingungen. Wir betrachten diese Aufnahmeordnung nicht als etwas Statisches. Vielmehr wollen 
  wir immer wieder überprüfen, ob die in ihr enthaltenen Regelungen akzeptabel und praktikabel oder aber 
  verbesserungsbedürftig sind. Mit dieser Aufnahmeordnung versuchen wir ein Verfahren festzulegen, das 
  einerseits klare Regelungen auch für Sonderfälle vorsieht, ohne andererseits eine notwendige Flexibilität 
  auszuschließen. 
  Das Aufnahmeverfahren soll für alle Beteiligten möglichst transparent bleiben. Wir wünschen uns, dass das 
  Kinderhaus ein lebendiger Bestandteil von Theesen bleibt und freuen uns auch deshalb über die vielen 
  Theesener Kinder, die das Kinderhaus zurzeit besuchen und in Zukunft besuchen werden. Wir sind eine 
  Elterninitiative. Wir sind angewiesen auf Eltern, die mitdenken und tatkräftig mit anfassen. Eine 
  Elterninitiative braucht Eltern mit Initiative! Trotz vieler Angebote bauen wir auf dauerhaftes Mitwirken 
  aller Eltern. Frei nach dem Motto: „Was kann ich für das Kinderhaus tun?“ – und nicht umgekehrt!